Meineid

Meineid
Eid:
Das wichtige gemeingerm. Rechtswort mhd. eit, ahd. eid, got. aiÞs, engl. oath, schwed. ed ist wahrscheinlich aus dem Kelt. entlehnt (beachte air. ōeth »Eid«, kymr. an-udon »Meineid«).
Von frühem kelt. Einfluss auf die Germanen zeugen auch staatsrechtliche Ausdrücke wie Amt, Geisel, Reich.
Die Grundbedeutung des Wortes ist dunkel. Es kann, als Handlung gesehen (feierlicher Eidgang, beachte schwed. edgång »Eidesleistung« und die Grundbedeutung von leisten), zu griech. oī̓tos »Schicksal«, eigtl. »Gang«, gehören (vgl. eilen) oder als »bedeutsame Rede, Eidesformel« zum Stamm von griech. aī̓-nos »Lob«. Als Verb dient seit alters schwören, erst seit dem späten Mittelalter »vereidigen« und »beeid‹ig›en«. Abl.: eidlich (17. Jh.). Zus.: Eidgenosse (mhd. eitgenōz̧‹e› »durch Eid Verbündeter, Verschworener«; seit 1315 amtliche Bezeichnung der Mitglieder der Schweizer Eidgenossenschaft); Meineid (s. d.).
Meineid:
Der altgerm. Ausdruck für »wissentlicher Falscheid« (mhd. meineit, ahd. meineid, niederl. meineed, aengl. mānāđ, schwed. mened) ist zusammengesetzt aus dem unter Eid behandelten Wort und einem im Nhd. untergegangenen germ. Adjektiv *maina- »falsch«, vgl. z. B. mhd., ahd. mein »falsch, betrügerisch«. Noch in mhd. Zeit war statt der Zusammensetzung meineit auch meiner eit für »Falscheid« gebräuchlich. – Das Bestimmungswort germ. *maina- »falsch« bedeutet eigentlich »verwechselt, vertauscht« und gehört mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen zu der mehrfach erweiterten Wurzel *mei- »wechseln, tauschen«. Aus dem germ. Sprachbereich gehören zu dieser Wurzel ferner die Sippen von gemein (eigentlich »mehreren abwechselnd zukommend«), meiden (eigentlich »den Ort wechseln, ‹sich› verbergen, ‹sich› fern halten«) und von miss... (eigentlich »verwechselt, vertauscht«; s. auch den Artikel missen). Außergerm. sind z. B. verwandt griech. ameíbein »wechseln, tauschen«, amoibē̓ »Wechsel, Tausch« ( Amöbe, nach der wechselnden Gestalt) und lat. migrare »wandern« (eigentlich »den Ort wechseln«, emigrieren), mutare »ändern, tauschen« ( mausern, sich), munus »Leistung, Dienst, Geschenk« (eigentlich »Tausch‹gabe›«, Kommune und immun).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Meineid — Sm std. (9. Jh., meinswart 8. Jh.), mhd. meineit, ahd. meineid, as. mēnēd Stammwort. Die Fügung, die auch in anord. meineiđr, ae. mānāþ, afr. mēnēth auftritt, ist entweder eine Zusammenrückung mit dem Adjektiv g. * maina falsch, gemein oder eine… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Meineid — (von dem mittelhochdeutschen mein, d.i. falsch), die eidliche Versicherung einer dem Schwörenden als unwahr bekannten Thatsache; s.u. Eid I. C) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Meineid — (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Meineid — Meineid, eidliche Versicherung einer dem Schwörenden als unwahr bekannten Tatsache; nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 153 fg.) mit Zuchthaus bis zu 10 J. und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, fahrlässiger M. mit Gefängnis bis zu 1 J.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Meineid — Meineid, Verbrechen des wissentlich falschen Eides oder der wissentlich vorsätzlichen Verletzung einer eidlich übernommenen Verbindlichkeit (Eidesbruch) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Meineid — Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Meineid — Eidbruch * * * Mein|eid [ mai̮n|ai̮t], der; [e]s, e: Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird: sie hatte einen Meineid geschworen/geleistet; er wurde wegen Meineid verurteilt. * * * Mein|eid 〈m. 1〉 vorsätzlich falscher …   Universal-Lexikon

  • Meineid — der Meineid, e (Aufbaustufe) vor Gericht geleisteter Schwur, mit dem vorsätzlich eine Falschaussage beschworen wird Beispiele: Er wurde wegen Meineides verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Meineid geleistet zu haben …   Extremes Deutsch

  • Meineid — Mein·eid der; eine Lüge, die man (meist in einer Gerichtsverhandlung) verwendet, obwohl man geschworen hat, die Wahrheit zu sagen <einen Meineid leisten, schwören; jemanden wegen Meineides verurteilen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Meineid — 1. Des Meineids der Verliebten lacht der Himmel. 2. Ein Meineid noch brennt, wenn Leib und Seel sich trennt. 3. Meineyd seynd vnbedachtsame Reden, nicht Sünden. – Lehmann, 929, 32; Eiselein, 457. Wir denken darüber allerdings anders und unsere… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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